Vereinbarungsbedingungen zum Tennistraining
(Fassung vom September 2017)
1. Beginn, Dauer und Beendigung der Vereinbarung
Die Vereinbarung gilt für das gesamte Schuljahr bzw. den schriftlich vereinbarten Zeitraum. Nach Ablauf des Trainingsjahres bzw. des auf der Vereinbarung ausgewiesenen Ende des Trainingszeitraumes, endet diese Vereinbarung automatisch.
2. Zahlungsmodalitäten
Die Bezahlung der Trainingsprogramme ist, je nach Vereinbarung, ausschließlich als Einmalbetrag in bar (Gesamtbetrag vor Trainingsbeginn) oder in Form von Teilbeträgen ausschließlich mittels Dauerauftrag möglich. Bei Bezahlung mittels Dauerauftrages ist der Clubleitung eine Kopie des Bankinstitutes bis spätestens 14 Tage nach Trainingsbeginn vorzulegen. Weiters hat der Vereinbarungsbenützer dafür Sorge zu tragen, daß das Konto ausreichend Deckung hat. Sollte dies nicht der Fall sein, übernimmt der Vereinbarungsbenützer auch die zusätzlich angefallenen Verwaltungs- und Bankspesen. Die vereinbarten Zahlungsmodalitäten sind auf der Trainingsvereinbarung schriftlich festzuhalten. Bei Zahlungsverzug, kann der tennis4kids-Club Cumberland seine Leistungen bis zur Nachzahlung aller ausständigen Beträge aussetzen. Der tennis4kids-Club Cumberland ist nicht verpflichtet, mehr als einmal zu mahnen. Weiters ist er berechtigt, bei Zahlungsverzug angemessene Mahn- und Bearbeitungsgebühren geltend zu machen.
3. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Eine Nichtinanspruchnahme von Leistungen berechtigt den Vereinbarungsbenützer nicht zu einer Reduktion oder Rückerstattung des Trainingsbeitrages bzw. zum Nachholen des versäumten Trainingstermins. Vom Teilnehmer, aus welchen Gründen immer (Erkrankung, Verletzung, private Verpflichtungen, etc.) nicht wahrgenommene Leistungen, können demnach nicht nachgeholt oder rückerstattet werden. Auch ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Trainingsprogramm entbindet den Vereinbarungsbenützer nicht von der Bezahlung der Trainingsbeiträge bis zum Ende des Trainingsjahres. (s. umseitige Ergänzung)
4. Festgelegte Trainingszeiten
Schriftlich vereinbarte Trainingszeiten sind vom Vereinbarungsbenützer unbedingt einzuhalten. Terminverschiebungen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Mehrkosten die durch Terminverschiebungen seitens des Vereinbarungsbenützers entstehen, müssen diesem angelastet werden. Der tennis4kids-Club Cumberland behält sich das Recht vor, Trainingseinheiten aus organisatorischen Gründen zu verschieben und einen Ersatztermin zu vereinbaren. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen ausschließlich zu Lasten des Tennisclubs.
5. Entzug der Vereinbarung
Bei Verstößen gegen die Clubordnung bzw. bei nachhaltigem Zuwiderhandeln gegen Anweisungen der Clubleitung ist diese berechtigt, dem Benützer die sofortige Beendigung dieser Vereinbarung zu erklären und gegebenenfalls ein Clubverbot zu verhängen. In einem solchen Fall ist eine Rückerstattung allenfalls bereits für die Zukunft geleisteter Entgelte möglich.
6. Unbenutzbarkeit der Anlage
Ist die gesamte Sportanlage oder Teile davon bzw. die Tennisplätze über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Monat nicht benutzbar, so erhalten die Vereinbarungsbenützer aliquote Gutschriften. Für kürzere, sowie im Umfang geringere Beeinträchtigungen gebührt kein Ersatz. Die Bereitstellung einer Ersatzanlage im zumutbaren, geografischen Abstand der Sportanlage ist zulässig.
7. Vereinbarungen
Diese Vereinbarung, welche das Tennistraining im Rahmen des tennis4kids-Club Cumberland regelt, ist höchstpersönlich und kann daher von dem Vereinbarungsbenützer nicht an Dritte übertragen werden. Eine Übertragung ohne Zustimmung der Clubleitung, berechtigt diese zum Entzug der Vereinbarung. Ausnahmslos mit der Zustimmung der Clubleitung ist der Benützer berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an einen Dritten zu übertragen, wobei die Clubleitung dieser Übertragung widersprechen kann.
8. Haftungsausschluss
Der Tennisclub haftet weder für Verletzungen noch für Sportschäden, die durch die Teilnahme am Trainingsprogramm entstanden sind. Erziehungsberechtigte nehmen durch ihre Unterschrift zur Kenntnis, dass der tennis4kids-Club Cumberland auch für keinerlei Schäden oder Verletzungen haftet, die der Vereinbarungsbenützer während oder außerhalb der Trainingszeiten auf dem Gelände der Sportanlage in seinem Vermögen oder an seinem Körper erleidet.
9. Schlussbestimmungen
Mit der Unterschrift (bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte) bestätigt der Vereinbarungsbenützer, eine Kopie der Vereinbarungsbedingungen erhalten zu haben. Der Vereinbarungsbenützer verpflichtet sich, Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Schriftstücke an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gelten als ordnungsgemäß zugestellt. Alle sonstigen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist ausschließlich Wien als Gerichtsstand zuständig. Weiters ist die ausschließliche Geltung Österreichischen Rechts vereinbart.
ÄNDERUNGEN EINSPIELEN
Gültig für alle angebotenen Leistungen des tennis4kids-Club Cumberland.
Grundsätzlich gilt gemäß den umstehenden Vereinbarungsbedingungen (Punkt 3) für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen ausnahmslos:
Eine Nichtinanspruchnahme von Leistungen berechtigt den Vereinbarungsbenützer nicht zu einer Reduktion oder Rückerstattung des Trainingsbeitrages bzw. zum Nachholen des versäumten Trainingstermins. Vom Teilnehmer, aus welchen Gründen immer (Erkrankung, Verletzung, private Verpflichtungen, etc.) nicht wahrgenommene Leistungen, können demnach nicht nachgeholt oder rückerstattet werden. Auch ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Trainingsprogramm entbindet den Vereinbarungsbenützer nicht von der Bezahlung der Trainingsbeiträge bis zum Ende des Trainingsjahres.
• Entschuldigte Stunden / Nicht entschuldigte Stunden
Grundsätzlich gelten für uns Stunden, welche nicht spätestens 24 Stunden vor Termin abgesagt werden als unentschuldigt.
Absagen von Stunden im tennis4kids-Club Cumberland
- Telefonisch: 0664/840 71 55 (Herr Paul Pohoralek),
- SMS (Nummer wie oben) oder
- Email: paul@tennis4kids.at
• Nachholen von Stunden AUSSCHLIESSLICH NUR nach Maßgabe freier Plätze (gilt nur für termingerecht abgesagte Stunden!)
Wir sind bemüht unseren Kindern und Jugendlichen, welche Trainingsstunden versäumt und termingerecht spätestens 24 Stunden vor Termin auch abgesagt haben, eine Möglichkeit zu bieten, diese nachzuholen. Eine termingerechte Absage bedeutet dennoch nicht, dass die versäumte Stunde in jedem Fall auch nachgeholt werden kann. Ein „Nachholen“ von versäumten Stunden in anderen Trainingsgruppen erfolgt zudem ausschließlich nur nach Maßgabe freier Plätze und unter Berücksichtigung der Spielstärke!
Trainingsstunden sind nicht in die darauffolgende Saison übertragbar!
NEUE REGELUNG:
Es können im Laufe eines Schuljahres maximal 3 Trainingseinheiten pro gespielter Einheit nachgeholt werden. Jede versäumte Trainingseinheit muss innerhalb der nächsten zwei Monate eingespielt werden.
• Hinweis zum Absagen von Einzeltrainingsstunden
Ausschließlich für termingerecht abgesagte Einzelstunden gilt hinsichtlich einer Einspielmöglichkeit:
Einspielen als Einzeltrainingsstunde nur nach Trainer- und Platzverfügbarkeit. Sollten zusätzliche Platzkosten anfallen, müssen diese von den Eltern übernommen werden.
Mit bestem Dank für Ihr Verständnis!
Paul Pohoralek tennis4kids-Club Cumberland
Allgemeine Informationen
ACHTUNG! Einspielregelung NEU
Es können im Laufe eines Schuljahres maximal 3 Trainingseinheiten pro gespielter Einheit nachgespielt werden. Jede versäumte Trainingseinheit muss innerhalb der nächsten zwei Monate eingespielt werden. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt: Änderungen Einspielen
Trainingsfreie Tage
In den Herbst-, Weihnachts-, Semester- und Osterferien ist kein Trainingsbetrieb.
Feiertage:
Montag: 21.April 2025 (Ostermontag) Ersatz wird vereinbart
9.Juni 2025 (Pfingstmontag) wird nicht eingespielt (36. Woche)
Donnerstag: 1.Mai 2025 (Staatsfeiertag) Ersatz wird vereinbart
29.Mai 2025 (Christi Himmelfahrt) Ersatz wird vereinbart
19.Juni 2025 (Fronleichnam) wird nicht eingespielt (36. Woche)
Samstag: 26.Oktober 2024 (Nationalfeiertag) wird nicht eingespielt (36. Woche)
An schulfreien Tagen, die keine staatlichen Feiertage sind, findet der reguläre Trainingsbetrieb statt.
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Datenschutzerklärung
Der Schutz eurer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten eure Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir euch über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Vereinstätigkeit.
1. Datenverarbeiter
1.1. tennis4kids-Club Cumberland, Cumberlandstrasse 102, 1140 Wien
Verarbeitungsrahmen
2.1. Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden:
2.1.1. Familienname
2.1.2. Vorname
2.1.3. Adresse
2.1.4. Telefon-&Handynummer 2.1.5. E-Mailadressen
2.1.6. Geburtsdatum
2.1.7. Geschlecht
2.2. Die personenbezogenen Daten werden in der Trainingsvereinbarung des Mitglieds erhoben, die jährlich
aktualisiert werden.
2.3. Die Daten werden solange gespeichert, solange die Person Mitglied ist, danach noch 7 Jahre in Bezug auf die BH-
Daten (Umsätze und Rechnungsnummern).
2.4. Der Zweck der Verarbeitung ist die Verwaltung der Mitgliedschaft sowie der Trainingsbeiträge, Verwaltung und
Durchführung von Turnieren, Versand von Newslettern sowie die Korrespondenz per Post, Mail und SMS.
2.5. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist der Eintritt und die Bezahlung der Jahresmitgliedschaft als Mitglied
gemäß der Statuten, sowie die Bezahlung des Trainingsbeitrages.
2.6. Für Meisterschaftsspieler gilt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, ITN-Ranking, Meisterschafts- und
Turnierergebnisse werden zum Zwecke der Turnier- und Meisterschaftsverwaltung an den WTV und/oder den
ÖTV übertragen.
2.7. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten sind vertraglich vorgeschrieben, für Jugendliche unter 18 Jahren
liegt die Verantwortung bei den Eltern.
2.8. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten sind für einen Vertragsabschluss erforderlich.
Betroffenenrechte
3.1. Es besteht das Recht auf Auskunft. Hierzu wendet euch bitte direkt an Paul Pohoralek.
3.2. Ferner bestehen Rechte auf Berichtigung im Falle von falsch erhobenen Daten, Löschung der erhobenen
personenbezogenen Daten, Einschränkung der Verarbeitung sowie das Widerspruchsrecht ausgenommen Punkt
1.4 und 1.6.
3.3. Im Falle einer erteilten Einwilligung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. a) EU-DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a) EU-DSGVO
das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung personenbezogener Daten berührt wird.
Ich weise euch darauf hin, dass ihr der künftigen Verarbeitung eurer personenbezogenen Daten gem. Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen könnt. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung (Newsletter und Einladungen zu Vereinsveranstaltungen) erfolgen.
Für den tennis4kids-Club Cumberland, Paul Pohoralek
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